Die Schwangerschaftsberatung Online
Ist über nebenstehenden QR-Code zu erreichen!
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst Du im Heute von Neuem beginnen“
Dieser Herausforderung stellen sich die Beraterinnen, der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder, denn nur so ist es möglich, die wichtige Arbeit des SkF zu leisten.
Wir beraten Sie vertraulich, kostenfrei und unabhängig von Nationalität und Konfession!
Wir beraten sowohl Frauen als auch Männer!
Das Hilfetelefon in Not
365 Tage 24 Std. Bundesweit
– anonym und sicher –
Gewalt gegen Frauen
08000 116 016
Schwangere in Not
0800 40 40 020
Allgemeine soziale Beratung
Hilfe und Unterstützung bei…
- wirtschaftlichen/finanziellen Problemen
- Ausfüllen von Anträgen und Formularen
- Beratung zur Existenzgründung
- Schwierigkeiten in der Familie/ mit dem Partner/Partnerin
- Probleme in der Partnerschaft
- Verlust/Krankheit eines lieben Menschen
- Trennung/Scheidung
- Erziehungsprobleme/-fragen
- gesundheitlichen und seelischen Belastungen
- der Weitervermittlung an Fachdienste
Wir beraten Sie vertraulich und kostenlos!
Familienerholung
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit kleinem und geringem Einkommen einen Zuschuss für Familienerholungsurlaube von mindestens 7 bis höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen.
Gefördert werden:
-
Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind
-
Familien mit behinderten Kindern
-
Einelternfamilien
-
Familien, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben
-
Familien die Sozialleistungen erhalten oder deren Einkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommensgrenze liegt
Weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten sie in unserer Beratungsstelle.
Schwangerschaftsberatung
Informationen und Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft…
- Fragen zur Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität
- Gestaltung des zukünftigen Lebens mit dem Kind
- Erwartende Behinderung eines Kindes
- Beziehungsprobleme/Partnerkonflikte
- Methoden der Empfängnisverhütung
- finanzielle Fragen und Nöten
- Finanzielle Unterstützung ( z.B. Bundesstiftung „Familie in Not“)
- Vermittlung von Sachleistungen
- rechtliche Angelegenheiten
- Mutterschutzgesetz, Kindschaftsgesetz
- Kontaktaufnahme zu Behörden, etc.
- der Weitermittlung an Fachdienste
Hilfetelefon für Schwangere in Not – anonym & sicher –
0800 40 40 020
Stiftung Mutter und Kind
Informationen für schwangere Frauen in einer Notlage
Wann hilft die Bundesstiftung?
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
- Sie haben ein Schwangerschaftsattest, z.B. Mutterpass.
- Bei Ihnen besteht eine Notlage. Dazu muss die Beratungsstelle die Einkommensverhältnisse überprüfen. Zuschüsse der Bundesstiftung sind nur möglich, wenn andere Sozialleistungen, einschließlich der Sozialhilfe, nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen.
Den Antrag können Sie hier bei uns in der Beratungsstelle stellen (nicht bei der Bundesstiftung). Kommen Sie rechtzeitig zu uns, da die Mittel vor der Geburt beantragt werden müssen. Antragsformulare erhalten Sie hier vor Ort.
Wie hilft die Bundesstiftung?
- Die Mittel der Stiftung werden z.B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt.
- Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.
- Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach Ihren persönlichen Umständen, aber auch nach den Gesamtzahlen der Antragstellerinnen in Notlagen.
- Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche.
Eine Unterstützung kann hier beim SkF Esterwegen e.V. beantragt werden. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie noch Fragen haben.
Quelle: Flyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesstiftung Mutter und Kind
Ehrenamt
Ehrenamtliche Tätigkeit beim Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Esterwegen
Beim Sozialdienst katholischer Frauen sind viele Frauen als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen tätig, ohne deren Hilfe der Verein nicht existieren könnte.
Tätig werden können Sie als Mitglied in unserem Verein oder auch im
Esterweger Lädchen (Soziales Kaufhaus für Jedermann)
indem Sie bei…
- Verkauf, Annahme und Sortieren von Bekleidung, Haushaltswaren, Spielwaren etc. helfen.
Familienpaten
in dem Sie…
- ein wenig ihrer Zeit einer Familie mit Kindern widmen.
Bei Interesse melden Sie sich gerne beim:
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Esterwegen
Hauptstr. 50
26897 Esterwegen
Tel: 0 59 55 – 28 71
Esterweger Lädchen
Soziales Kaufhaus für Jedermann
Das Esterweger Lädchen als “ Soziales Kaufhaus für Jedermann“, bietet allen Bürgern in der Region die Möglichkeit, zu günstigen Preisen Qualitätsware einzukaufen.
Reichhaltiges Angebot:
Das Sortiment reicht von Kinderbekleidung über Kinderbücher und Haushaltswaren bis zu einem reichhaltigen Angebot an Bekleidung für alle Altersgruppen.
Sogar Abendgarderobe, ein großer Posten mit Ware an Übergrößen sowie Bett- und Tischwäsche werden angeboten
Familien mit geringem Einkommen und einem Berechtigungsschein oder einem Nachweis über Wohngeld/ Kindergeldzuschlag sowie SGB II Empfänger, erhalten nochmal Prozente auf alle Preise.
Öffnungszeiten:
Freitag: 14.30 Uhr – 17.00 Uhr
Standort:
Alte Schulstraße 12
26897 Esterwegen
Sozialdienst katholischer Frauen Esterwegen e.V.
Hauptstr. 50
26897 Esterwegen
Telefon 05955 2871
Telefon 05955 98913
Telefax 05955 989515
E-Mail: info@skf-esterwegen.de
Spendenkonto:
Volksbank Nordhümmling
IBAN: DE52 2806 9706 0052 883801
BIC: GENODEF1BOG
Sprechzeiten:
Montag: | 09.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 16.30 Uhr |
Dienstag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 16.30 Uhr |
Freitag: | 09.00 – 12.00 Uhr |